Bericht
Herstellerverantwortung als KMU
Die europäischen Marktzugangsvoraussetzungen der erweiterten Herstellerverantwortung betreffen auch Komponenten-Hersteller im Maschinen- und Anlagenbau und verpflichten sie zu umfangreichen Maßnahmen. „Lange haben sich Komponentenhersteller im Maschinen- und Anlagenbau nicht intensiv genug mit Ihren Pflichten der EPR-Compliance befasst. Dabei können auch sie umfangreiche EPR-Pflichten haben,“ so Christophe Schneider, Co-Founder der WEE Enable IT Consulting. Anschaulich erläutert er die Herausforderungen für KMU und gibt anhand von drei Fragen einen Leitfaden, den es zu beantworten gilt.
Hauptfragestellungen für Komponenten-Hersteller:
- Wann gelten Komponenten-Hersteller als verantwortliche Unternehmen im Sinne des Gesetzes?
- Sind ihre Produkte von der jeweiligen Gesetzgebung betroffen?
- Welche gesetzlichen Pflichten sind zu erfüllen?
Hier gelangen Sie zur Aufzeichnung der Veranstaltung auf unserem Youtube-Kanal.
Die Folien des Vortrags stehen hier zum Download bereit: Marktzugangsvoraussetzungen_Erweiterte Herstellerverantwortung
Für Fragen erreichen Sie Christophe Schneider via E-Mail an christophe.schneider@wee-enable-it.de oder telefonisch unter 0201-43381468. Gerne können Sie Herrn Schneider auch eine Kontaktanfrage bei LinkedIn schicken, um sich mit ihm zu vernetzen. Dort informiert Herr Schneider regelmäßig über weitere Themen der Produkt-Compliance (z. B. Digitaler Produktpass, Optimierung von EPR-Reporting und europaweiten Registrierungs- und Meldeprozessen, Nutzung von EPR-Bonus-Systemen, EU-Reparierbarkeitslabel etc.)
Regelungsbereiche und gesetzliche Pflichten
Die wichtigsten Regelungsbereiche (insbesondere WEEE-, Batterie- und Verpackungsgesetzgebung) für den Zugang zum europäischen Markt werden in dem Vortrag deutlich. Auch die Gefahren bei Non-Compliance wie verwaltungs- & zivilrechtliche Sanktionen und der Schaden für Vertrieb und Image stellt C. Schneider klar heraus. „Gerade beim Thema der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des deutschen ElektroG und dessen unterschiedlichen Entsprechungen in den anderen Ländern fühlen sich Komponenten-Hersteller – oft aus Unwissenheit – nicht in der Verantwortung. Sie riskieren dadurch, gegen ihre gesetzlichen Pflichten zu verstoßen und rechtliche Marktzugangsvoraussetzungen nicht zu erfüllen,“ so C. Schneider.
In seinem Vortrag erklärt er, was die Erweiterte Herstellerverantwortung ist und welche gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland und den anderen EU-Ländern zu beachten sind. Gerade Elektro- & Elektronikgeräte sind mit dem Produkt selbst, darin enthaltenen Akkus/ Batterien und den Verpackungen durch drei Gesetzgebungsbereiche wesentlich betroffen. „Das ist vielen Herstellern häufig nicht bewusst,“ sensibilisiert er für das Thema. „Es müssen nicht nur die deutschen, sondern auch die gesetzlichen Regelungen der Länder eingehalten werden, in die verkauft wird. Da einzelne Registrierungen in den Verkaufsländern beantragt werden müssen und regelmäßig Mengenmeldungen abzugeben sind, entsteht für ein erheblicher personeller und zeitlicher Aufwand.“
Erweiterte Herstellerverantwortung: „Erst-In-Verkehr-Bringer“ im jeweiligen Verkaufsland sind verantwortlich
„Es ranken sich viele Mythen darum, wer ein Erst-In-Verkehr-Bringer ist. Gerne wird die Verantwortung schnell weit weggeschoben,“ so C. Schneider. Anschaulich gibt er Beispiele, wer im Sinne des Gesetzes als verantwortliches Unternehmen gilt. „Sind meine Produkte betroffen? Das ist die erste Frage, die Unternehmen sich stellen müssen“, so C. Schneider. Wenn das Produkt, z.B. Industrie-Tablets, Bedienpulte oder Stecker und Kabel, unter die gesetzliche Bestimmung fällt, hängen Aufwand und Komplexität der zu erfüllenden Pflichten stark von der Art des Artikels ab. Hier geht es um Sammlung und Rücknahme, Registrierungs- und Meldepflichten, Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie Dokumentations- und Nachweispflichten.
Die Pflicht zum sogenannten Ecodesign, also zur umweltfreundlichen Produktgestaltung, ist ebenfalls in vielen Gesetzgebungen der erweiterten Herstellerverantwortung explizit aufgeführt. „Im Sinne der Nachhaltigkeit ist das alles äußerst wichtig. Jeder ist deshalb schon heute dazu verpflichtet, sich des Themas anzunehmen.“
Dem Überblick der Sanktionen folgen Lösungsansätze und Tipps. So wird das Publikum zum Abschluss des Vortrags nicht nur mit Vorgaben und zu erledigenden Aufgaben in den Freitag Nachmittag entlassen. Die TeilnehmerInnen bekommen eine Liste, die abgearbeitet werden kann. Dazu gehören u.a. die Prüfung des Sortiments, der Länder und Vertriebskanäle und Kunden bzw. Lieferanten, die differenziert zu betrachten sind.
Über Christophe Schneider:
Christophe Schneider ist seit vielen Jahren als Experte für EPR-Compliance aktiv, also die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung insbesondere bei Elektrogeräten und deren Batterien/Akkus sowie Verpackungen. Als Co-Founder der Unternehmensberatung WEE Enable IT Consulting begleitet er Unternehmen ganzheitlich bei der Einhaltung ihrer Produkt-Compliance – von der Identifikation der relevanten umweltrechtlichen Anforderungen über smarte Prozessanpassungen bis zur notwendigen IT-Umsetzung.
Bildquellen: WEE Enable IT Consulting